Wirtschaftsprüfung im Mittelstand.Im Haus verantwortet, fachlich tief, entscheidungsnah erklärt.
Pflichtprüfungen, freiwillige Jahresabschlussprüfungen und Bewertungen werden direkt bei LWLC verantwortet. So bleiben Prüfung, Steuerberatung und unternehmerische Einordnung eng verbunden.
Was Wirtschaftsprüfung im Mittelstand bedeutet.
Wirtschaftsprüfung ist die unabhängige Prüfung von Jahres- oder Konzernabschlüssen durch einen Wirtschaftsprüfer mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung abzugeben. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist sie nach § 316 HGB Pflicht; für kleinere Gesellschaften erfolgt sie freiwillig — typischerweise zur Stärkung der Außenwirkung gegenüber Banken, Investoren oder Käufern.
LWLC führt Pflicht- und freiwillige Prüfungen aus dem Haus durch. Der Vorteil: Sie sprechen mit dem Wirtschaftsprüfer, der Ihre Bücher kennt — nicht mit einem extern beauftragten Wirtschaftsprüfer, der den Mandanten zum ersten Mal sieht. Übergänge zur laufenden Steuerberatung sind fließend, Doppelaufwand entfällt.
Diese sechs Felder deckt die Wirtschaftsprüfung bei LWLC ab.
Pflichtprüfung Jahresabschluss
Wenn gesetzliche Prüfungspflichten greifen, braucht es nicht nur formale Abwicklung, sondern klare Kommunikation mit Geschäftsführung, Banken und Gesellschaftern. Wir halten Prüfungserfordernis und Management-Sprache zusammen.
Freiwillige Prüfung
Nicht jede Prüfung ist gesetzlich erzwungen. Freiwillige Prüfungen können helfen, Strukturen zu ordnen, Vertrauen bei Banken oder Gesellschaftern zu schaffen und Zahlen belastbar einzuordnen.
Unternehmensbewertung
Bewertungen spielen bei Nachfolge, Verkauf, Gesellschafterwechsel oder Umstrukturierung eine Rolle. Wir sorgen dafür, dass Bewertungslogik und steuerliche Konsequenzen nicht nebeneinander herlaufen.
Due Diligence
Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens müssen Zahlen, Risiken und Sondereffekte sauber verstanden werden. Wir arbeiten die wesentlichen Punkte heraus, bevor sie im Nachgang teuer werden.
Unabhängigkeit und kritische Grundhaltung
Abschlussprüfer arbeiten objektiv, unparteiisch und frei von Interessenkonflikten. Angaben und Nachweise übernehmen wir nicht ungeprüft, sondern beurteilen sie mit professioneller Skepsis – und stützen das Prüfungsurteil auf ausreichende, angemessene Prüfungsnachweise.
Prüfungsnahe Beratung
Viele Mandate brauchen keine Prüfung um der Prüfung willen, sondern eine belastbare Einordnung. Genau dort ist die Verbindung aus Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung besonders wertvoll.
So läuft ein Prüfungsmandat bei LWLC an.
Prüfungsanlass einordnen
Zuerst wird geklärt, ob Pflichtprüfung, freiwillige Prüfung, Bewertung oder Due Diligence wirklich der richtige Rahmen ist und welche Fragen beantwortet werden sollen.
Unterlagen strukturieren
Datenraum, Ansprechpartner und Unterlagen werden früh sauber geordnet. Das spart Reibung in der Prüfung und reduziert nachträgliche Schleifen.
Prüfen und verdichten
Die Prüfung endet nicht bei Feststellungen. Wir überführen Ergebnisse in Management-Sprache und zeigen, welche Konsequenzen daraus folgen.
Entscheidungsfähig machen
Ob Geschäftsführung, Gesellschafter oder Käuferseite: Am Ende muss klar sein, welche Einordnung tragfähig ist und welche Schritte daraus entstehen.
Typische Begriffe aus Prüfungsmandaten.
Größenklassen
Einstufung von Kapitalgesellschaften als klein, mittelgroß oder groß nach § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl. Mittelgroße und große Gesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig.
Pflichtprüfung
Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB. Sie endet mit Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB.
Due Diligence
Detaillierte Prüfung eines Unternehmens vor Kauf, Verkauf oder Finanzierung. Umfasst Tax, Financial, Legal und Commercial DD je nach Anlass.
Unternehmensbewertung
Methodisch belegbare Wertermittlung eines Unternehmens — typisch nach IDW S1 (Standard) oder im vereinfachten Ertragswertverfahren nach § 199 BewG.
Bestätigungsvermerk
Urteil des Wirtschaftsprüfers darüber, ob der Jahres- oder Konzernabschluss sowie der Lage- oder Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Risikoorientierter Prüfungsansatz
Fokussierung der Prüfung auf die Bereiche, in denen das Risiko wesentlicher Fehler im Jahresabschluss am höchsten ist. Grundlage hierfür ist eine Beurteilung der Branche, des Geschäftsmodells, des internen Kontrollsystems und anderer Fehlerrisiken.
Warum freiwillige Prüfung früh angefangen werden sollte.
Wer in 3 bis 5 Jahren einen Verkauf, eine Nachfolge oder eine größere Bankenfinanzierung plant, sollte freiwillig mit der Prüfung beginnen, bevor sie nötig wird. Eine erste freiwillige Prüfung deckt typischerweise Bilanzierungsdetails auf, die im Folgejahr sauber geführt werden. Der Bestätigungsvermerk hat eine Wirkungstiefe, die Excel-Tabellen nicht erreichen.
Häufige Fragen zur Wirtschaftsprüfung.
Wenn Sie eine Prüfung brauchen, soll sie Ihnen am Ende Klarheit geben.
Wir ordnen zuerst den Anlass ein und sprechen dann über den sinnvollsten Prüfungsrahmen. Nicht jede Situation braucht denselben Ansatz.
