Existenzgründung sicher starten.Rechtsform, Steuern und Zahlen von Anfang an im Blick.
Von Rechtsformwahl und Businessplan bis Buchhaltung und steuerlicher Anmeldung begleiten wir Gründer strukturiert, verständlich und mit Blick auf tragfähiges Wachstum.
Was eine Gründungsberatung umfasst.
Eine gute Gründungsberatung adressiert vier Fragen: Welche Rechtsform passt zur Geschäftsidee und zur Haftungssituation? Wie wird die Finanzbuchhaltung von Anfang an aufgesetzt, damit später kein Umbau nötig ist? Welche steuerlichen Pflichten entstehen ab Tag eins, und welche Wahlrechte (Kleinunternehmerregelung, Ist-Versteuerung, Investitionsabzugsbetrag) sind sinnvoll? Wie sieht eine realistische Liquiditätsplanung für die ersten 24 Monate aus?
LWLC begleitet Gründungen in allen klassischen Rechtsformen — Einzelunternehmen, Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG), Kapitalgesellschaft (UG, GmbH). Die Beratung deckt die steuerliche und kaufmännische Strukturierung ab. Notar- und Rechtsthemen koordinieren wir mit Notaren und Rechtsanwälten, die wir bei Bedarf empfehlen.
Womit Gründer typischerweise zu uns kommen.
Rechtsformwahl
Vor- und Nachteile der Rechtsformen mit Bezug auf Ihre Situation: Haftung, Gründungsaufwand, laufende Kosten, Besteuerung, Außenwirkung. Empfehlung mit ehrlicher Begründung — nicht jede Rechtsform passt zu jeder Gründung.
Gründungsstruktur
Wenn die passende Rechtsform feststeht: Beratung zum Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Gründungsablauf und Eintragung ins Handelsregister.
Steueranmeldung und Behördengänge
Anmeldung beim Finanzamt, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Beantragung von Steuernummer und USt-IdNr., Anmeldung bei IHK oder HwK. Bei E-Commerce-Gründern auch die OSS-Registrierung, wenn nötig.
Buchhaltungs-Setup ab Tag eins
DATEV Unternehmen online einrichten, Kontenrahmen, Belegfluss. Sie starten nicht mit Excel und steigen später um, sondern mit einem System, das mitwächst.
Liquiditätsplanung 24 Monate
Rollierende Liquiditätsvorschau mit Worst- und Best-Case. Eine wichtige Grundlage für Bankgespräche und Förderanträge — und für die eigene Standortbestimmung im ersten Jahr.
Begleitung je nach Konstellation
Ob klassischer Gründer in Handwerk, Handel und Dienstleistung, Online- und SaaS-Gründer mit internationalen Themen ab Start oder Berater und Freiberufler mit schlanker EÜR — wir passen die Begleitung an die jeweilige Struktur an.
So läuft die Zusammenarbeit ab.
Gründungssparring (Phase 0)
Erstgespräch zur Geschäftsidee, Haftungs- und Steuerlogik. Ergebnis: eine Rechtsform-Empfehlung mit Begründung.
Setup (Phase 1)
Bei GmbH oder UG: Begleitung der Gründung in Abstimmung mit dem Notar. Steueranmeldung und Aufsetzen der Buchhaltung.
Erste drei Monate (Phase 2)
Engmaschige Begleitung: Kontenklärung, erste Voranmeldung, erste BWA, erste Lohnabrechnung, wenn relevant.
Übergang in den Regelbetrieb (Phase 3)
Nach drei Monaten sind die Strecken eingeschwungen. Sie wechseln in das reguläre Mandat — laufende Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärung.
Begriffe rund um die Existenzgründung.
Businessplan
Strukturierte Darstellung von Geschäftsidee, Markt, Strategie und Finanzplanung. Grundlage für Bank- und Fördergespräche sowie für die eigene Standortbestimmung vor dem Start.
Gewerbeanmeldung
Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt der Gemeinde. Erforderlich für alle gewerblichen Unternehmer; Freiberufler melden ihre Tätigkeit stattdessen direkt beim Finanzamt an.
Rechtsform
Rechtlicher Rahmen des Unternehmens (z. B. Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG). Sie bestimmt Haftung, Steuerbelastung, Buchführungspflichten und Gestaltungsspielräume.
Betriebsvermögen
Gesamtheit der einem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter. Die Abgrenzung zum Privatvermögen ist für Abschreibungen, Entnahmen und die spätere Übertragung steuerlich entscheidend.
Kleinunternehmerregelung
§ 19 UStG. Wer im vorangegangenen Jahr unter dem Umsatzschwellenwert geblieben ist und im laufenden Jahr unter dem Folgegrenzwert bleibt, kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten — verliert dafür aber den Vorsteuerabzug.
Steuernummer
Vom Finanzamt vergebene Nummer zur steuerlichen Erfassung. Wird nach der Gründung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt; für innergemeinschaftliche Geschäfte kommt die USt-IdNr. hinzu.
Kleinunternehmerregelung vor der Entscheidung durchrechnen.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG klingt für Gründer attraktiv — bedeutet aber zugleich: keine Vorsteuer-Erstattung. Wer in der Gründungsphase größere Investitionen tätigt (Anlagen, Hardware, Beratungsleistungen), zahlt mit der Kleinunternehmerregelung möglicherweise mehr, als er an Umsatzsteuer erspart. Vor der Entscheidung lohnt sich eine kurze, ehrliche Rechnung.
Häufige Fragen.
Sie planen die Gründung und brauchen ein Sparring vor der Entscheidung?
Wir schauen gemeinsam auf Rechtsform, Steuerlogik und Liquidität — ehrlich und ohne Verkaufsmodus.
