Vermögensnachfolge planen.Schenkung, Erbschaft und Familie steuerlich sauber verbinden.
LWLC begleitet private und unternehmerische Vermögensübertragungen. Wir strukturieren Freibeträge, Nießbrauch und familiäre Ziele so, dass Entscheidungen langfristig tragfähig bleiben.
Was Vermögensnachfolge umfasst.
Vermögensnachfolge ist die geplante Übertragung privater Vermögenswerte zwischen Generationen — Immobilien, Kapitalanlagen, GmbH-Anteile, Lebens- und Rentenversicherungen, Unternehmensbeteiligungen, vermögensverwaltende Strukturen. Sie steht parallel zur Unternehmensnachfolge oder unabhängig davon. Steuerlich greifen Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spekulationsregeln, Bewertungsfragen und Freibeträge ineinander.
LWLC strukturiert die Übertragung so, dass die Freibeträge nach §§ 13a, 16 ErbStG optimal genutzt, Bewertungsspielräume realistisch gehoben und steuerliche Belastungen über lange Zeiträume verteilt werden.
Diese sechs Felder prägen die Vermögensnachfolge in der Praxis.
Schenkung zu Lebzeiten
Wer früh überträgt, hat mehr Gestaltungsspielraum. Wir prüfen Freibeträge, Vorbehaltsrechte, Gleichbehandlung in der Familie und die Frage, was tatsächlich schon heute übertragen werden sollte.
Erbschaft und Testament
Nicht jede gute Vermögensnachfolge beginnt mit einer Schenkung. Manchmal ist die sauberere Lösung, den Erbfall vorzubereiten, Testamentsregelungen mit der Steuerlogik abzustimmen und Konfliktlinien vorher zu entschärfen.
Stiftungslösung
In einzelnen Konstellationen kann eine Stiftung sinnvoll sein. Wir ordnen ein, wann das ein tragfähiger Weg ist und wann die Komplexität in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ziel steht.
Immobilienübertragung
Privat gehaltene Immobilien, Familienbesitz und Beteiligungsstrukturen verlangen eine andere Logik als pauschale Standardlösungen. Wir schauen auf Haltefristen, Nutzungsrechte, Ertragslage und spätere Handlungsfähigkeit.
Nießbrauch
Mit dem Nießbrauchsvorbehalt bleibt der wirtschaftliche Nutzen — Mieten, Erträge, Verfügungsfragen — beim Übergeber, während die Substanz bereits übertragen wird. Wir prüfen Bewertung, Familienlogik und steuerliche Wirkung im Einzelfall.
Wohnrecht und Nutzungsrechte
Wohnrecht und vergleichbare Nutzungsrechte sichern den Übergeber im Alltag ab — gerade bei der Übertragung selbstgenutzter Immobilien. Wir ordnen ein, welches Recht zur Lebenssituation und zur steuerlichen Logik passt.
So wird aus Vermögen ein geordneter Übertragungsplan.
Ziele und Vermögen ordnen
Zuerst wird sichtbar gemacht, welches Vermögen betroffen ist, welche Familienlogik dahinterliegt und welche Sicherungsinteressen bestehen.
Familien- und Steuerlogik abstimmen
Steuerlich sinnvolle Lösungen helfen nur, wenn sie familiär tragfähig bleiben. Deshalb denken wir beides von Anfang an zusammen.
Übertragung vorbereiten
Verträge, Fristen, Bewertungen und steuerliche Meldungen werden so vorbereitet, dass der Vollzug ruhig und nachvollziehbar bleibt.
Langfristig nachhalten
Auch nach der Übertragung bleiben Behaltensfristen, Anpassungsbedarf und Folgefragen. Wir bleiben ansprechbar, wenn sich Lebenssituationen oder Vermögensstrukturen verändern.
Begriffe aus der Vermögensnachfolge kurz erklärt.
Testament
Einseitige Verfügung von Todes wegen. Es regelt, wer das Vermögen erbt, kann Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung anordnen und sollte mit der steuerlichen Planung abgestimmt sein.
Erbvertrag
Verbindlicher Vertrag zwischen Erblasser und mindestens einem Vertragspartner über die Erbfolge. Stärker bindend als ein Testament und besonders bei Unternehmensnachfolge relevant.
Nießbrauch
Recht, ein fremdes Vermögen zu nutzen und dessen Erträge zu beziehen, ohne Eigentümer zu sein. Häufig bei vorweggenommener Erbfolge an Immobilien oder Unternehmensanteilen.
Vermächtnis
Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands an eine bestimmte Person durch Testament oder Erbvertrag, ohne dass diese Person Erbe wird.
Erbauseinandersetzung
Verteilung des Nachlasses unter mehreren Erben. Steuerlich kann sie u. a. zu Realisierungen stiller Reserven oder zu Schenkungssteuerfragen führen.
Erbengemeinschaft
Gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Erben am gesamten Nachlass. Sie besteht so lange, bis die Erbauseinandersetzung abgeschlossen ist.
Der 10-Jahres-Rhythmus als wichtigste Zeitachse.
Der 10-Jahres-Rhythmus der Schenkungsfreibeträge ist die wichtigste Zeitachse in der Vermögensnachfolge. Wer mit 65 anfängt, kann bis 95 dreimal vollständig Freibeträge nutzen. Wer mit 75 anfängt, häufig nur einmal. Frühe Strukturen sind nicht „Vermögen weggeben“, sondern „Spielräume offenhalten“. Gerade über Nießbrauchsmodelle bleibt der wirtschaftliche Nutzen beim Übergeber.
Häufige Fragen zur Vermögensnachfolge.
Wenn Vermögen übertragen werden soll, lohnt sich ein früher, ruhiger Blick.
Wir ordnen mit Ihnen Ziele, Vermögensstruktur und Familienkonstellation ein, bevor Verträge oder Standardlösungen zu früh festgezogen werden.
