Nachfolge im Unternehmen sicher planen.Übergabe oder Verkauf steuerlich sauber vorbereiten.
Wir schaffen Klarheit bei Bewertung, Finanzierung und Steuern – für einen tragfähigen Übergang.
Warum Nachfolge eine eigene Disziplin ist.
Eine Unternehmensnachfolge ist nicht ein Vertrag, sondern ein Prozess über mehrere Jahre. Steuerlich, rechtlich, unternehmerisch und familiär überlagern sich Fragen, die einzeln schon komplex sind. Wann wird übergeben, an wen, in welcher Form, gegen welche Gegenleistung, mit welchen erbrechtlichen und güterrechtlichen Konsequenzen, mit welcher Versorgungslösung für die Übergeber-Generation?
LWLC begleitet diesen Prozess als Sparringspartner — nicht als Notar, nicht als reine Transaktionsberatung, sondern als Steuerkanzlei, die das Unternehmen kennt, weil sie es seit Jahren betreut. Die notarielle und gesellschaftsrechtliche Umsetzung erfolgt durch spezialisierte Notare und Rechtsanwälte, die wir bei Bedarf empfehlen; LWLC bleibt zentrale Koordinationsstelle.
Diese Themen gehören in einer guten Nachfolge auf den Tisch.
Familienübergabe
Wenn Kinder, Geschwister oder mehrere Familienzweige beteiligt sind, braucht die Übergabe mehr als einen Vertrag. Wir ordnen Rollen, Zeitachsen, Versorgung der abgebenden Generation und die steuerliche Belastung der Beteiligten gemeinsam.
Verkauf an Dritte
Beim Unternehmensverkauf zählen Preis, Struktur und Umsetzbarkeit gleich viel. Wir denken Kaufpreislogik, Verkaufsstruktur, steuerliche Folgen und das Zusammenspiel mit spezialisierten Rechtsanwälten von Anfang an mit.
Schenkung und Erbschaft
Betriebliche Übergaben greifen oft direkt in die private Vermögensnachfolge hinein. Wir verzahnen Gesellschaftsanteile, Schenkungsteuer, erbrechtliche Regelungen und den Schutz der unternehmerischen Handlungsfähigkeit.
Strukturprüfung und Bewertung
Vor jeder Übergabe steht die saubere Bestandsaufnahme. Gesellschaftsverträge, stille Reserven, betriebsnotwendiges Vermögen, Immobilien und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Zielstruktur werden belastbar eingeordnet.
Verschonungsregel
Die Verschonungsregel (§ 13a/b ErbStG) kann entscheidend sein, wenn sie rechtzeitig und passend eingesetzt wird. Wir prüfen Lohnsummen, betriebsfremdes Vermögen, Behaltensfristen und die praktische Umsetzbarkeit für Ihren Fall.
Unternehmensbewertung
Vor jeder Nachfolge steht die Frage nach dem Unternehmenswert. Wir analysieren Ertragskraft, Vermögen und Zukunftsperspektiven und erstellen eine nachvollziehbare Bewertung als Grundlage für fundierte Entscheidungen.
So wird aus einer Nachfolgeidee ein belastbarer Übergabeplan.
Phase 1: Strukturen prüfen
Wir ordnen Gesellschaftsverträge, Eigentumsverhältnisse, Vermögensbindung, Familienkonstellation und steuerliche Risiken. Erst danach sprechen wir über Zielbilder.
Phase 2: Szenarien gestalten
Familienübergabe, Verkauf oder Teilverkauf werden wirtschaftlich und steuerlich verglichen. Wir zeigen, welche Varianten zu Ihren Zielen und Ihrer Struktur passen.
Phase 3: Übergabe vorbereiten
Gespräche mit Familie, Geschäftsführung, Finanzierungspartnern und Beratern werden konkret. Verträge, Bewertung, steuerliche Vorbereitung und Kommunikationsschritte greifen ineinander.
Phase 4: Vollzug und Nachbetreuung
Die Umsetzung endet nicht am Unterschriftstag. Wir begleiten den Vollzug, überwachen Fristen und bleiben in der Nachbetreuung ansprechbar, wenn Struktur und Steuerfolgen nachjustiert werden müssen.
Begriffe, die in fast jeder Nachfolge fallen.
Verschonungsregel
Steuerliche Entlastung bei der Übertragung von Betriebsvermögen durch Schenkung oder Erbschaft (§ 13a/b ErbStG). Bis zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) bleiben steuerfrei, wenn Lohnsummen und Behaltensfristen eingehalten werden.
Stille Reserven
Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem (Verkehrs-)Wert eines Vermögensgegenstands. Bei Übertragung oder Verkauf werden stille Reserven aufgedeckt und sind steuerlich relevant.
Testament
Einseitige Verfügung von Todes wegen. Es regelt, wer das Vermögen erbt, kann Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung anordnen und sollte mit der steuerlichen Planung abgestimmt sein.
Erbvertrag
Verbindlicher Vertrag zwischen Erblasser und mindestens einem Vertragspartner über die Erbfolge. Stärker bindend als ein Testament und besonders bei Unternehmensnachfolge relevant.
Unternehmenswert
Wirtschaftlicher Wert eines Unternehmens als Grundlage für Übergaben, Verkäufe oder Schenkungen. Die Ermittlung erfolgt nach anerkannten Bewertungsverfahren, häufig dem Ertragswertverfahren.
Ertragswertverfahren
Bewertungsverfahren, das den Unternehmenswert aus den nachhaltig erzielbaren zukünftigen Erträgen ableitet. Standard bei kleineren und mittleren Unternehmen sowie für viele steuerliche Anlässe.
Die häufigste vermeidbare Falle bei Nachfolgen.
Die häufigste vermeidbare Falle bei Nachfolgen ist der Anteil an nicht-betriebsnotwendigem Vermögen — also Bargeldreserven, Wertpapiere oder vermietete Immobilien im Unternehmen. Die Verschonungsregel begünstigt nur das produktive Betriebsvermögen. Wer kurz vor der Übergabe noch größere Reserven im Unternehmen parkt, gefährdet die Steuerverschonung für das gesamte Unternehmen. Solche Themen müssen rechtzeitig vor der Übergabe aufgeräumt sein, nicht wenige Wochen davor.
Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge.
Unternehmensnachfolge braucht Ruhe, Zeit und klare Gesprächspartner.
Wenn eine Übergabe bevorsteht oder Sie das Thema endlich geordnet anfangen möchten, sprechen wir zuerst über Struktur, Zeithorizont und Ihre Beteiligten.
