Steuerberatung für E-Commerce.Amazon, Shopify, OSS – Prozesse und Steuern, die zusammenpassen.
LWLC begleitet Onlinehändler bei Buchhaltung, Umsatzsteuer und digitalen Abläufen. Wir bringen Shop-, Marktplatz- und Zahlungsdaten so zusammen, dass DATEV, Auswertungen und steuerliche Pflichten verlässlich funktionieren.
Die steuerlichen Knackpunkte liegen selten nur in der Erklärung.
Lagerländer-Logik
Sobald Ware in ausländischen Lagern liegt — über Fulfillment-Programme von Marktplätzen oder eigene Logistik — entscheidet nicht nur der Verkauf, sondern der Lagerort über steuerliche Pflichten. Wir ordnen Registrierungen, Bewegungen und die praktische Datenbasis für die laufende Buchhaltung sauber ein.
OSS-Verfahren ab 10.000 €
Das OSS-Verfahren wirkt einfach, wird aber schnell fehleranfällig, wenn Plattformen, Eigenumsätze und internationale Sendungen parallel laufen. Wir prüfen, wann OSS greift, welche Umsätze hineingehören und wie die Meldelogik im Alltag tragfähig bleibt.
Marketplace-Abrechnungen
Amazon, eBay und weitere Marktplätze liefern keine Steuerlogik, sondern Daten. Wir strukturieren Gebühren, Auszahlungen, Einbehalte und Bewegungen so, dass daraus eine belastbare FiBu und eine verständliche Auswertung werden.
Account-One-Anbindung
Account One ist für viele Setups die sinnvollste Brücke zwischen Shop, Marktplatz und DATEV. Wir begleiten die Anbindung so, dass sie nicht nur technisch läuft, sondern steuerlich richtig abbildet, was im Geschäft passiert.
DATEV-Buchungslogik
Der Monatsabschluss ist nur so gut wie die laufende Zuordnung. Wir bauen Routinen auf, die Umsatzsteuer, Gebühren, Zahlungsdienstleister und Lagerbewegungen nachvollziehbar in DATEV überführen.
Steuerliche Risiken
Reverse Charge, falsche OSS-Zuordnung, Lieferschwellen-Denken von früher oder unerkannte Registrierungsfälle kosten später Zeit und Geld. Wir schauen auf die Stellen, an denen digitale Handelsmodelle steuerlich kippen.
So bringen wir Ordnung in digitale Handelsprozesse.
Marktplatz-Daten sichern
Wir prüfen, welche Datenquellen vorhanden sind, wie vollständig sie sind und welche Plattformen oder Zahlungsdienstleister in die laufende Logik eingebunden werden müssen.
Account One anbinden
Die technische Schnittstelle muss zur steuerlichen Struktur passen. Wir stimmen Setups, Kontierung und Ausgabepfade so ab, dass der Monatsprozess nicht an manuellen Korrekturen hängt.
DATEV-Routinen aufsetzen
Buchungslogik, Auswertungen, OSS-Vorbereitung und Abstimmprozesse werden so aufgesetzt, dass Sie nicht jeden Monat dieselben Grundsatzfragen neu lösen.
Risiken laufend überwachen
Bei grenzüberschreitenden Lagermodellen und Multi-Channel-Setups ändert sich die Lage schnell. Wir beobachten die kritischen Stellen und sprechen an, wenn steuerliche Pflichten oder Datenmuster kippen.
Begriffe, die E-Commerce-Mandanten ständig begegnen.
OSS
One-Stop-Shop. EU-weites Meldeverfahren für B2C-Lieferungen aus dem Heimatland in andere EU-Mitgliedstaaten.
Reverse Charge
Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei B2B-Leistungen zwischen EU-Unternehmen. Leistungsempfänger schuldet die USt im eigenen Land.
B2B / B2C
B2B steht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, B2C für Geschäfte mit Privatkunden. Steuerlich ist die korrekte Einordnung wichtig für Umsatzsteuer, Rechnungsstellung und die Behandlung im Vorsteuerabzug.
USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Notwendig für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte innerhalb der EU sowie für die korrekte Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen.
Innergemeinschaftliche Lieferung / Erwerb
Steuerliche Behandlung von Warenbewegungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Lieferungen sind in der Regel steuerfrei, der Erwerb wird im Bestimmungsland besteuert — Voraussetzung sind gültige USt-IdNr.
Ausfuhr
Lieferung von Waren in ein Land außerhalb der EU (Drittland). In der Regel umsatzsteuerfrei, wenn der Nachweis (z. B. Ausfuhrbeleg, MRN) erbracht wird.
Lagerländer-Pflicht wird zu spät erkannt.
Die häufigste Falle bei FBA-Händlern ist die zu späte Identifikation der Lagerländer-Pflicht. Amazon verschickt Ware in EU-Lager nach internem Algorithmus. Sobald Ihre Ware in einem ausländischen Lager liegt, entstehen dort umsatzsteuerliche Registrierungspflichten, unabhängig von Ihrem OSS-Status. Wir prüfen die FBA-Reports monatlich und reagieren auf neue Lagerstandorte, bevor die Behörde reagiert.
Häufige Fragen aus dem Onlinehandel.
Warum E-Commerce-Steuerberatung anders ist.
Onlinehandel produziert Steuerthemen, die der klassische Mittelstand nicht kennt. Ein Amazon-FBA-Setup mit Lagern in Polen, Tschechien, Frankreich und Spanien löst innerhalb von Wochen mehrfach umsatzsteuerliche Registrierungspflichten aus. Eine OSS-Meldung (One-Stop-Shop) ersetzt einen Teil der nationalen Erklärungspflichten, aber nicht alle. Marketplace-Abrechnungen kommen als hochkomplexe CSV-Berichte mit Erlös-, Provisions-, Werbe- und Logistikpositionen — manuelle Buchung ist nicht skalierbar.
LWLC arbeitet seit Jahren mit Onlinehändlern. Wir haben den Stack: Account One als Schnittstellen-Layer, DATEV als Buchhaltungs-Engine, FastDocs für Lohndaten. Wir kennen die typischen Fallen (zu spät erkannte Registrierungspflicht im Ausland, falsche OSS-Anwendung, vergessene Differenzbesteuerung im Reseller-Modell) und arbeiten sie aus dem Setup raus, bevor sie zum Problem werden.
Wenn Ihre Handelsdaten laufen, muss die Steuerlogik mithalten.
Wir schauen zuerst auf Datenquellen, Kanäle, Lagerlogik und Ihre aktuelle Buchungsroutine. Danach wird klar, wo Handlungsbedarf wirklich liegt.
