Branche · Freiberufler

Steuer­beratung für Freiberufler.Klar, planbar, persönlich erreichbar.

LWLC begleitet Freiberufler, Praxen und beratende Berufe aus Ibbenbüren, dem Münsterland und bundesweit. Hinter jedem Unternehmen stehen Menschen, Entscheidungen und Verantwortung – deshalb zählt nicht die Größe, sondern die passende Begleitung.

EÜR oder Bilanzje nach Struktur und Entwicklung sauber eingeordnet
Praxis und Personberufliche und private Ebene greifen oft ineinander
IAB und Investitionwenn Anschaffungen geplant sind
Praxisübergabefrühzeitig steuerlich vorbereitbar
Digitale Routineohne unnötige Systemkomplexität
Themenfelder

Sechs Themenfelder, die bei Freiberuflern immer wieder auftauchen.

Ärzte und Heilberufe

Praxisbetrieb, persönliche Arbeitskraft und Investitionsentscheidungen sind eng verzahnt. Wir begleiten Zahlen, laufende Erklärung und die Fragen, die bei Wachstum oder Übergabe rechtzeitig sichtbar werden sollten.

Rechtsanwälte und Notare

Berufsrechtliche Besonderheiten, hohe persönliche Verantwortung und oft individuelle Vergütungsstrukturen verlangen eine Beratung, die nicht nach Konzernschema arbeitet.

Architekten und Ingenieure

Projektgeschäft, Honorarlaufzeiten und Investitionen müssen steuerlich sauber eingeordnet werden, ohne den Arbeitsalltag zusätzlich zu verkomplizieren.

Berater und Solo-Strukturen

Wer allein oder im kleinen Team arbeitet, braucht verlässliche Prozesse statt Overhead. Wir halten Buchhaltung, Erklärung und Auswertung so schlank wie möglich und so klar wie nötig.

Praxisübergabe

Wenn Freiberuflichkeit in Nachfolgefragen übergeht, ändern sich Struktur und Bewertungslogik. Wir ziehen das Thema rechtzeitig aus dem Schatten des Alltags heraus.

EÜR oder Bilanz

Die Form der Gewinnermittlung beeinflusst Prozesse, Steuerlogik und Planungsspielräume. Wir sagen nicht nur, was zulässig ist, sondern welche Variante zur Entwicklung Ihrer Struktur passt.

Ablauf

So sieht eine gute Zusammenarbeit mit Freiberuflern aus.

01

Ausgangslage einordnen

Beruf, Struktur, Zahlenlage und persönliche Ziele werden gemeinsam sortiert. So wird klar, welche Themen nur deklaratorisch und welche strategisch relevant sind.

02

Routine sauber halten

Belege, Auswertungen und Fristen laufen verlässlich, ohne dass Sie dafür einen halben Arbeitstag im Monat blockieren müssen.

03

Langfristige Fragen rechtzeitig ansprechen

Investition, Praxiswert, Übergabe und private Vermögensfragen werden nicht bis zur akuten Entscheidung verschoben.

Beratungssituation im LWLC Büro in Ibbenbüren
Einordnung
Freiberufler brauchen keine große Bühne, sondern klare Beratung.

Je persönlicher die Struktur, desto wichtiger ist eine Kanzlei, die fachlich sauber arbeitet und gleichzeitig unkompliziert erreichbar bleibt.

Glossar

Kurze Einordnung zentraler Begriffe.

EÜR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Vereinfachte Gewinnermittlung ohne Bilanz, üblich bei Freiberuflern.

Bilanz

Doppelte Buchführung mit Bilanz, GuV und Anhang. Pflicht ab bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen oder bei Eintragung im Handelsregister.

IAB

Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG). Bis zu 50 % einer geplanten Investition lassen sich vorab gewinnmindernd abziehen.

Praxiswert

Wirtschaftlicher Wert einer Praxis oder Kanzlei — wichtig bei Übergabe, Verkauf oder Aufnahme eines Sozius.

Abgrenzung Gewerbe / Freier Beruf

Freie Berufe sind in § 18 EStG aufgezählt (Katalogberufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten u. a. sowie ähnliche Tätigkeiten). Wer als freier Beruf eingestuft wird, ist nicht gewerbesteuerpflichtig — die Abgrenzung ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.

Kleinunternehmerregelung

§ 19 UStG. Wer im vorangegangenen Jahr unter dem Umsatzschwellenwert geblieben ist und im laufenden Jahr unter dem Folgegrenzwert bleibt, kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten — verliert aber zugleich den Vorsteuerabzug.

FAQ

Häufige Fragen aus freiberuflichen Strukturen.

Über LWLC

Was Freiberufler-Mandate kennzeichnet.

Freiberufler sind nach § 18 EStG steuerlich besonders eingeordnet — sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer, ermitteln den Gewinn typischerweise nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), häufig ohne Bilanzierungspflicht. Das Mandat ist meist schlanker als bei gewerblichen Unternehmen — weniger Belegmenge, weniger Mitarbeitende, dafür aber ein hoher Bedarf an betriebswirtschaftlicher Klarheit für den Inhaber.

LWLC betreut die klassischen freien Berufe: Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker), Beratende Berufe (Rechtsanwälte, Unternehmensberater), Architekten und Ingenieure, Kreativberufe (Designer, Texter, Journalisten). Schwerpunkt der Beratung ist häufig nicht die Steuererklärung, sondern die kluge Strukturierung über Jahre — Vorsorge, Investitionsabzugsbetrag, Praxisverkauf, Generationenübergabe in Sozietäten.

Erstgespräch

Wenn Ihre freiberufliche Struktur klare Beratung braucht, sprechen wir darüber.

Wir schauen gemeinsam auf den tatsächlichen Bedarf: laufende Routine, Investitionen, Praxiswert oder Übergabe. Ohne Überbau, aber mit Substanz.