Lohnbuchhaltung für Arbeitgeber.Monatlich pünktlich, rechtssicher und gut erreichbar.
Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen mit festen Ansprechpartnern. Wir übernehmen Meldungen, Bescheinigungen und Fristen, damit Ihr Team verlässlich bezahlt wird.
Was Lohnbuchhaltung bei LWLC umfasst.
Lohnbuchhaltung ist die monatliche Abrechnung aller Lohn- und Gehaltsbestandteile Ihrer Mitarbeitenden — Festbezüge, variable Vergütungen, Sachbezüge, Reisekosten, betriebliche Altersvorsorge, Sonderzuwendungen. Daraus folgen Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldung, Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden.
Bei LWLC arbeitet ein spezialisiertes Lohn-Team, das sich ausschließlich mit Lohn- und Sozialversicherungsrecht beschäftigt. Wir halten aktuelle Rechtsprechung (Mindestlohn, Kurzarbeit, BAV-Förderung, neue Sachbezugsgrenzen) auf dem Schirm und passen Ihre Abrechnung proaktiv an, bevor Fehler entstehen.
Was Sie bei LWLC im Lohn konkret bekommen.
Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
Vollständige Abrechnung inklusive Lohnsteuer-Anmeldung, Sozialversicherungsmeldungen, Erstellung der Verdienstabrechnung für Ihre Mitarbeitenden, digitale Übermittlung der Abrechnungen.
Sozialversicherungsmeldungen
An-, Ab-, Unterbrechungs- und Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger. Erstellung der Beitragsnachweise. Beitragsabführung in Ihrer Verantwortung, wir liefern die Datenbasis.
Bescheinigungswesen
Arbeitsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen, Bescheinigungen für Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Familienkasse. Auch im Ausland (z. B. A1-Bescheinigung für Entsendungen).
Außenprüfungen im Lohnbereich
Wir bereiten Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen vor, begleiten sie im Ablauf und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Prüfstellen.
Sonderthemen Lohn
Geringfügig Beschäftigte (Minijob), Kurzfristige Beschäftigung, Betriebliche Altersvorsorge, Firmenwagen, Sachbezüge, Pauschalversteuerung. Beratung bei Vergütungsmodellen vor Einführung.
Spezialfälle und Branchen
Saisonbetriebe, Bauwesen mit SOKA-Beiträgen, internationale Mitarbeitende. Lohn-Know-how, das Standard-Pauschalanbieter nicht abbilden.
So läuft die Zusammenarbeit ab.
Stammdatenaufnahme
Erfassung aller Mitarbeitenden, Arbeitsverträge, Vergütungsbestandteile, BAV-Modelle, Pfändungen, Sonderfälle.
Monatlicher Datenfluss
Sie liefern monatlich Änderungen wie Stunden, Zuschläge, Sonderzuwendungen sowie Krankheits- und Urlaubszeiten über DATEV Arbeitnehmer online oder andere strukturierte Schnittstellen.
Abrechnung und Übermittlung
Wir rechnen ab, übermitteln Meldungen und stellen die Verdienstabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden bereit.
Jahreswechsel und Sonderhandhabungen
Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresmeldungen und Sozialversicherungsprüfungen begleiten wir strukturiert von der Vorbereitung bis zur Nachbearbeitung.
Begriffe, die in der Lohnabrechnung oft fallen.
Lohnsteuer-Anmeldung
Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer an das Finanzamt. Die Frequenz richtet sich nach der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer des Vorjahres.
Sozialversicherungsbeitrag
Sozialversicherungsbeitrag für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Regel je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und über die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle abgeführt.
DEÜV-Meldung
Meldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Über sie laufen elektronisch alle An-, Ab-, Unterbrechungs- und Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger.
Beitragsnachweis
Monatliche Aufstellung der voraussichtlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträge je Krankenkasse. Grundlage für den fristgerechten Beitragseinzug durch die Einzugsstelle.
Lohnsteuerbescheinigung
Jährliche elektronische Bescheinigung über Arbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Sie wird ans Finanzamt übermittelt und dient der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers.
Mini-/Midijob
Geringfügige Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) bzw. Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen. Beide unterliegen besonderen Melde- und Beitragsregeln.
Die teuerste vermeidbare Falle in der Sozialversicherungsprüfung.
Die häufigste vermeidbare Sozialversicherungs-Falle im Mittelstand ist die fehlerhafte Behandlung von Sachbezügen — Firmenwagen mit unklarer Privatnutzung, Tankgutscheine mit überschrittener 50-Euro-Freigrenze, BAV-Beiträge mit nicht eingehaltenen Förderbedingungen. Diese Themen werden in einer Sozialversicherungsprüfung punktgenau angeschaut. Eine jährliche Sachbezugs-Inventur kostet eine Stunde und verhindert vierstellige Nachzahlungen.
Häufige Fragen.
Sie wachsen — und die interne Lohnabrechnung wird zu komplex?
Wir übernehmen die komplette Lohnbuchhaltung kurzfristig. Saubere Übergabe vom Vorberater oder aus interner Lohnabteilung organisieren wir.
