Leistung · Jahresabschluss

Jahres­abschluss erstellen.Handelsrechtlich sauber, steuerlich abgestimmt, verständlich ausgewertet.

Wir erstellen Jahresabschlüsse für Gesellschaften und Einzelunternehmen. E-Bilanz, Offenlegung und steuerliche Auswertung werden so vorbereitet, dass Entscheidungen belastbar bleiben.

Wirtschaftsprüfer im Haus für anschlussfähige Prüfung
Spezialisten für Bilanzpolitik und Anhang-Gestaltung
Erfahrung mit Bewertungsanlässen (Nachfolge, Verkauf, Bankenfinanzierung)
Einordnung

Was ein Jahresabschluss bei LWLC umfasst.

Der Jahresabschluss bildet den wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäftsjahres ab — als Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und (bei Kapitalgesellschaften) Anhang und ggf. Lagebericht. Er folgt den handelsrechtlichen Vorgaben des HGB und in der steuerlichen Ableitung den Vorgaben des EStG und KStG.

LWLC erstellt den Abschluss vollständig, einschließlich Bilanzpolitik-Beratung (Wahlrechte zur Steuerung von Bilanzbild und Steuerlast), E-Bilanz-Übermittlung an die Finanzverwaltung und Offenlegung im Bundesanzeiger. Wir denken den Abschluss nicht als Stichtagsaufgabe, sondern als Ergebnis einer sauber geführten Buchhaltung über das Jahr.

Leistungsspektrum

Was Sie bei LWLC konkret bekommen.

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht

Vollständige Erstellung nach HGB. Bei Bedarf mit IFRS-Überleitung (selten bei Mittelstandsmandaten, aber für Tochtergesellschaften kapitalmarktorientierter Konzerne relevant).

Steuerliche Ableitung

Steuerbilanz, körperschaftsteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen, latente Steuern (falls relevant).

E-Bilanz-Übermittlung

Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung im XBRL-Format gemäß § 5b EStG.

Offenlegung im Bundesanzeiger

Offenlegung gemäß § 325 HGB. Größenklassengerechte Offenlegung (Bilanz, Anhang, GuV — abhängig von Größe). Übernahme der Fristüberwachung.

Bilanzpolitik-Beratung

Wahlrechtsausübung gezielt steuern: Abschreibungswahlrechte, Bewertung von Rückstellungen, Vorratsbewertung. Sie steuern Bilanzbild und Steuerlast.

Zielgruppen

Typische Mandanten und Konstellationen.

01

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)

Verpflichtende Aufstellung in handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Form, E-Bilanz, Offenlegung. Anhang und ggf. Lagebericht je nach Größenklasse.

02

Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)

Aufstellung der Handelsbilanz, Sonder- und Ergänzungsbilanzen je Gesellschafter, Gewinnverteilung.

03

Einzelunternehmen mit Bilanzierungspflicht

Bilanzierende Einzelunternehmen (Umsatz > 600.000 EUR bzw. Gewinn > 60.000 EUR p. a.) — vollständige Bilanz statt Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab.

01

Vorbereitende Abschlussbuchungen

Bestandsaufnahme zum Stichtag, Inventur-Auswertung, Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Bewertungsanpassungen.

02

Bilanzpolitik-Termin

Vor Erstellung gemeinsamer Termin: Wo lassen wir Wahlrechte spielen? Welcher Effekt auf Bilanzbild und Steuerlast?

03

Erstellung Jahresabschluss

Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht. Steuerliche Ableitung. Latente Steuern bei Bedarf.

04

Übermittlung und Offenlegung

E-Bilanz an Finanzverwaltung, Offenlegung im Bundesanzeiger fristgerecht zum 31.12. des Folgejahres (bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr).

Experten-Tipp

Die Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger läuft bis zum 31.12. des Folgejahres. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren mit Mindestsatz 2.500 EUR — und das wiederholt, bis offengelegt ist. Wir überwachen die Frist als festen Bestandteil des Mandats. Ein Ordnungsgeld vermeiden ist günstiger, als es zahlen zu müssen.

FAQ

Häufige Fragen.

Erstgespräch

Sie kommen mit dem letzten Berater nicht zum Stichtag?

Wir übernehmen kurzfristig Jahresabschlüsse, auch wenn die Buchhaltung des Vorjahres bei einer anderen Kanzlei lag. Datenmigration und Übergabe organisieren wir.