Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Vollständige Erstellung nach HGB. Bei Bedarf mit IFRS-Überleitung (selten bei Mittelstandsmandaten, aber für Tochtergesellschaften kapitalmarktorientierter Konzerne relevant).
Wir erstellen Jahresabschlüsse für Gesellschaften und Einzelunternehmen. E-Bilanz, Offenlegung und steuerliche Auswertung werden so vorbereitet, dass Entscheidungen belastbar bleiben.
Der Jahresabschluss bildet den wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäftsjahres ab — als Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und (bei Kapitalgesellschaften) Anhang und ggf. Lagebericht. Er folgt den handelsrechtlichen Vorgaben des HGB und in der steuerlichen Ableitung den Vorgaben des EStG und KStG.
LWLC erstellt den Abschluss vollständig, einschließlich Bilanzpolitik-Beratung (Wahlrechte zur Steuerung von Bilanzbild und Steuerlast), E-Bilanz-Übermittlung an die Finanzverwaltung und Offenlegung im Bundesanzeiger. Wir denken den Abschluss nicht als Stichtagsaufgabe, sondern als Ergebnis einer sauber geführten Buchhaltung über das Jahr.
Vollständige Erstellung nach HGB. Bei Bedarf mit IFRS-Überleitung (selten bei Mittelstandsmandaten, aber für Tochtergesellschaften kapitalmarktorientierter Konzerne relevant).
Steuerbilanz, körperschaftsteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen, latente Steuern (falls relevant).
Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung im XBRL-Format gemäß § 5b EStG.
Offenlegung gemäß § 325 HGB. Größenklassengerechte Offenlegung (Bilanz, Anhang, GuV — abhängig von Größe). Übernahme der Fristüberwachung.
Wahlrechtsausübung gezielt steuern: Abschreibungswahlrechte, Bewertung von Rückstellungen, Vorratsbewertung. Sie steuern Bilanzbild und Steuerlast.
Verpflichtende Aufstellung in handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Form, E-Bilanz, Offenlegung. Anhang und ggf. Lagebericht je nach Größenklasse.
Aufstellung der Handelsbilanz, Sonder- und Ergänzungsbilanzen je Gesellschafter, Gewinnverteilung.
Bilanzierende Einzelunternehmen (Umsatz > 600.000 EUR bzw. Gewinn > 60.000 EUR p. a.) — vollständige Bilanz statt Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Bestandsaufnahme zum Stichtag, Inventur-Auswertung, Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Bewertungsanpassungen.
Vor Erstellung gemeinsamer Termin: Wo lassen wir Wahlrechte spielen? Welcher Effekt auf Bilanzbild und Steuerlast?
Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht. Steuerliche Ableitung. Latente Steuern bei Bedarf.
E-Bilanz an Finanzverwaltung, Offenlegung im Bundesanzeiger fristgerecht zum 31.12. des Folgejahres (bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr).
Die Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger läuft bis zum 31.12. des Folgejahres. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren mit Mindestsatz 2.500 EUR — und das wiederholt, bis offengelegt ist. Wir überwachen die Frist als festen Bestandteil des Mandats. Ein Ordnungsgeld vermeiden ist günstiger, als es zahlen zu müssen.
Wir übernehmen kurzfristig Jahresabschlüsse, auch wenn die Buchhaltung des Vorjahres bei einer anderen Kanzlei lag. Datenmigration und Übergabe organisieren wir.