Landwirtschaftliche Buchhaltung
Buchhaltung nach den Besonderheiten des landwirtschaftlichen Gewinnermittlungssystems. Buchführungspflicht prüfen, Bilanz oder EÜR, Anlagenbuchführung mit Beachtung der Bewertungsbesonderheiten.
Wir begleiten land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Blick auf Pauschalierung, Gewinnermittlung, Pachtverträge und Hofübergaben. Fachlich sauber, regional vertraut.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe folgen einem eigenen steuerlichen Regime. Sondervorschriften reichen von der Durchschnittssatzbesteuerung (Pauschalierung) nach § 24 UStG über die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) bis zur steuerlichen Behandlung von Hofübergaben mit Wohnungsrecht und Versorgungsleistungen. Wer die Eigenheiten nicht kennt, lässt steuerliche Hebel ungenutzt oder verursacht durch falsche Strukturwahl jahrelange Folgekosten.
LWLC führt eine landwirtschaftliche Buchstelle für klassische landwirtschaftliche Betriebe (Ackerbau, Tierhaltung, Milchwirtschaft) und für Betriebe mit gewerblichen Nebeneinkünften (Direktvermarktung, Hofcafé, Energieerzeugung). Wir kennen die Logik der Hofübergabe inklusive Wohnungsrecht, Altenteil und Versorgungsleistungen — und docken diese Themen direkt an unsere DStV-Fachberater-Expertise zur Nachfolgeberatung an.
Buchhaltung nach den Besonderheiten des landwirtschaftlichen Gewinnermittlungssystems. Buchführungspflicht prüfen, Bilanz oder EÜR, Anlagenbuchführung mit Beachtung der Bewertungsbesonderheiten.
Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG. Prüfung, ob die Pauschalierung wirtschaftlich vorteilhaft ist oder die Option zur Regelbesteuerung sinnvoll wäre.
Einkommensteuererklärung mit Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft), Gewinnermittlung nach § 13a EStG, ggf. nach § 4 Abs. 3 EStG oder Bilanz.
Steuerliche Begleitung der Hofübergabe inklusive Wohnungsrecht, Altenteilsleistungen, Versorgungsrente. Häufig kombiniert mit der allgemeinen Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Steuerliche Strukturierung gewerblicher Nebeneinkünfte (PV-Anlage, Biogas, Hofladen). Abgrenzung zur Landwirtschaft und ggf. Aufteilung in zwei Steuersphären.
Familienbetrieb, Hofübergabe in zweiter oder dritter Generation, Buchhaltung im Pauschalierungsregime. Schwerpunkt Münsterland und Tecklenburger Land.
Betriebe mit angeschlossenem Gewerbe, GbR oder GmbH & Co. KG-Struktur, professionalisierte Buchhaltung.
Forstbetriebe, Baumschulen, Gartenbau. Steuerliche Besonderheiten in Bewertung und Veräußerungsgewinnen.
Was ist landwirtschaftlich, was ist gewerblich? Welches Gewinnermittlungssystem ist aktuell, ist das die richtige Wahl?
Buchführung nach landwirtschaftlichem Sondersystem. Bei Pauschalierung schlank, bei Regelbesteuerung mit voller USt-Logik.
Erstellung der landwirtschaftlichen Erfolgsrechnung, Anlage L, ggf. Bilanz. Übermittlung an Finanzverwaltung.
Hofübergabe, Strukturwandel, Investitionen, Verpachtungen, Sonderabschreibungen.
Die Option zur Regelbesteuerung nach § 24 Abs. 4 UStG bindet 5 Jahre. Vor der Optionserklärung kurz durchrechnen, ob die Vorsteuer-Erstattung über fünf Jahre die Mehrarbeit gegenüber der Pauschalierung tatsächlich rechtfertigt. Bei Investitionen ab dem niedrigen sechsstelligen Bereich (z. B. Stallneubau) lohnt es sich meist, bei reinem Routinebetrieb häufig nicht.
Eine landwirtschaftliche Hofübergabe ist eine eigene Disziplin. Wir verzahnen sie mit allgemeiner Unternehmens- und Vermögensnachfolge — zwei DStV-Fachberater im Team kennen beide Seiten.