Leistung · Steuererklärung

Steuer­erklärung vorbereiten.Sauber erklärt, fristgerecht eingereicht, sinnvoll optimiert.

Für Unternehmen, Selbstständige, Vermieter und Privatpersonen. Wir ordnen Unterlagen, nutzen rechtliche Spielräume und halten Ihr Steuerjahr nachvollziehbar zusammen.

Jährliche Routine, kein Akutgeschäft
Vollständige Erfassung aller Gestaltungsspielräume
Persönliche Rücksprache statt Formular-Versand
Einordnung

Welche Steuererklärungen LWLC erstellt.

Steuererklärungen sind die jährliche Verbindung zwischen wirtschaftlicher Realität und Finanzverwaltung. Sie folgen dem Einkommen- bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz und werden über ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt. Pflicht und Frist hängen vom Einzelfall ab — bei Beratungsmandaten gilt die verlängerte Abgabefrist bis zum 31.05. des übernächsten Jahres.

LWLC erstellt Steuererklärungen für die gesamte Bandbreite an Mandanten: Privatpersonen, Vermieter, Selbstständige, Unternehmen und Kapitalgesellschaften. Die Erstellung ist Teil eines laufenden Mandats oder als Einzelauftrag möglich. Wir denken Steuererklärung nicht als Formularausfüllen, sondern als jährliches Steuer-Review — Gestaltungshebel werden geprüft, bevor die Erklärung abgesendet wird.

Leistungsspektrum

Was Sie bei LWLC konkret bekommen.

Einkommensteuererklärung Privatpersonen

Vermieter, Arbeitnehmer mit Sondereinkünften, Renten- und Pensionsbezieher, Erbschaftsfälle. Inklusive Werbungskostenoptimierung, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen.

Einkommensteuererklärung Selbstständige

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder Bilanz. Gewinnermittlung, Anlage S/G/V, Anlage 34a, Reisekosten, Investitionsabzugsbetrag.

Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Hinzurechnungen, Kürzungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Organschaftsbehandlung.

Umsatzsteuererklärung

Jahresumsatzsteuererklärung mit Abgleich gegen die Voranmeldungen. Sonderkonstellationen: Differenzbesteuerung, Reverse Charge, OSS bei E-Commerce.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Bewertung, Anwendung Freibeträge, Verschonungsregeln. Häufig im Kontext Vermögensnachfolge.

Vermögensteuer- und sonstige Erklärungen

Anzeigepflichten nach § 138 AO (Auslandsbeteiligungen), Mitteilung über § 50d EStG (Quellensteuer), etc.

Zielgruppen

Typische Mandanten und Konstellationen.

01

Privatpersonen mit Sondersituationen

Vermietung, Veräußerungsgewinne, Erbschaft, Wegzug ins Ausland, Auslandseinkünfte. Wir denken nicht im Zeilen-Schema, sondern in steuerlichen Tatbeständen.

02

Selbstständige und Freiberufler

Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Gewinnoptimierung. Investitionsabzugsbetrag, Rücklagenbildung, Verlustverrechnung.

03

Unternehmen aller Rechtsformen

Vollständige steuerliche Erklärungssystematik einschließlich Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab.

01

Unterlagenanforderung

Wir senden Ihnen eine strukturierte Checkliste für das jeweilige Steuerjahr. Bei laufenden Mandaten ist vieles bei uns bereits vorhanden.

02

Erstellung

Eingabe der Daten, Plausibilisierung, Anwendung aller Gestaltungsspielräume. Bei laufenden Mandaten verzahnt mit Buchhaltung und Jahresabschluss.

03

Review und Rückfragen

Bei Sonderfällen rufen wir an, bei Routine senden wir einen knappen Entwurf zur Freigabe.

04

Übermittlung und Bescheidprüfung

Übermittlung an die Finanzverwaltung über ELSTER. Bei Eingang des Steuerbescheids prüfen wir gegen die Erklärung — Bescheide weichen häufiger ab, als Mandanten denken. Einspruchsverfahren wenn nötig.

Experten-Tipp

Bescheidprüfung wird unterschätzt. Die Finanzverwaltung folgt nicht immer der eingereichten Erklärung — Abweichungen entstehen bei pauschalen Korrekturen, missverständlichen Angaben oder schlicht durch Übertragungsfehler. Eine systematische Bescheidprüfung mit Abgleich gegen die Erklärung verhindert, dass kleine Differenzen jahrelang als „so wird es eben festgesetzt" hingenommen werden.

FAQ

Häufige Fragen.

Erstgespräch

Sie haben Ihre Steuererklärung Jahr für Jahr selbst gemacht — und sind unsicher, ob Sie alles ausgeschöpft haben?

Ein einmaliger Steuer-Review klärt, wo Sie Hebel ungenutzt lassen. Häufig amortisiert sich das Honorar bereits im ersten Jahr.