Einkommensteuererklärung Privatpersonen
Vermieter, Arbeitnehmer mit Sondereinkünften, Renten- und Pensionsbezieher, Erbschaftsfälle. Inklusive Werbungskostenoptimierung, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen.
Für Unternehmen, Selbstständige, Vermieter und Privatpersonen. Wir ordnen Unterlagen, nutzen rechtliche Spielräume und halten Ihr Steuerjahr nachvollziehbar zusammen.
Steuererklärungen sind die jährliche Verbindung zwischen wirtschaftlicher Realität und Finanzverwaltung. Sie folgen dem Einkommen- bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz und werden über ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt. Pflicht und Frist hängen vom Einzelfall ab — bei Beratungsmandaten gilt die verlängerte Abgabefrist bis zum 31.05. des übernächsten Jahres.
LWLC erstellt Steuererklärungen für die gesamte Bandbreite an Mandanten: Privatpersonen, Vermieter, Selbstständige, Unternehmen und Kapitalgesellschaften. Die Erstellung ist Teil eines laufenden Mandats oder als Einzelauftrag möglich. Wir denken Steuererklärung nicht als Formularausfüllen, sondern als jährliches Steuer-Review — Gestaltungshebel werden geprüft, bevor die Erklärung abgesendet wird.
Vermieter, Arbeitnehmer mit Sondereinkünften, Renten- und Pensionsbezieher, Erbschaftsfälle. Inklusive Werbungskostenoptimierung, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder Bilanz. Gewinnermittlung, Anlage S/G/V, Anlage 34a, Reisekosten, Investitionsabzugsbetrag.
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Hinzurechnungen, Kürzungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Organschaftsbehandlung.
Jahresumsatzsteuererklärung mit Abgleich gegen die Voranmeldungen. Sonderkonstellationen: Differenzbesteuerung, Reverse Charge, OSS bei E-Commerce.
Bewertung, Anwendung Freibeträge, Verschonungsregeln. Häufig im Kontext Vermögensnachfolge.
Anzeigepflichten nach § 138 AO (Auslandsbeteiligungen), Mitteilung über § 50d EStG (Quellensteuer), etc.
Vermietung, Veräußerungsgewinne, Erbschaft, Wegzug ins Ausland, Auslandseinkünfte. Wir denken nicht im Zeilen-Schema, sondern in steuerlichen Tatbeständen.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Gewinnoptimierung. Investitionsabzugsbetrag, Rücklagenbildung, Verlustverrechnung.
Vollständige steuerliche Erklärungssystematik einschließlich Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Wir senden Ihnen eine strukturierte Checkliste für das jeweilige Steuerjahr. Bei laufenden Mandaten ist vieles bei uns bereits vorhanden.
Eingabe der Daten, Plausibilisierung, Anwendung aller Gestaltungsspielräume. Bei laufenden Mandaten verzahnt mit Buchhaltung und Jahresabschluss.
Bei Sonderfällen rufen wir an, bei Routine senden wir einen knappen Entwurf zur Freigabe.
Übermittlung an die Finanzverwaltung über ELSTER. Bei Eingang des Steuerbescheids prüfen wir gegen die Erklärung — Bescheide weichen häufiger ab, als Mandanten denken. Einspruchsverfahren wenn nötig.
Bescheidprüfung wird unterschätzt. Die Finanzverwaltung folgt nicht immer der eingereichten Erklärung — Abweichungen entstehen bei pauschalen Korrekturen, missverständlichen Angaben oder schlicht durch Übertragungsfehler. Eine systematische Bescheidprüfung mit Abgleich gegen die Erklärung verhindert, dass kleine Differenzen jahrelang als „so wird es eben festgesetzt" hingenommen werden.
Ein einmaliger Steuer-Review klärt, wo Sie Hebel ungenutzt lassen. Häufig amortisiert sich das Honorar bereits im ersten Jahr.